Weiterhin FFP2 Maskenpflicht in unserer Praxis für Patienten und Besucher
Mit Beschluss vom 24. Januar 2023 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 31. Januar 2023 in Kraft. Die Laufzeit der Corona-Verordnung wird bis 7. April 2023 verlängert.
Das bedeutet für Patienten und Besucher von Praxen humanmedizinischen Heilberufen besteht weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht.
Mehr Information finden Sie auf: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Bleiben Sie Gesund!
Ihr Praxisteam
Thomas Hummel